Brief der Stadtkanzlei Bern vom 27. Februar 2014
Nach meinem offenen Brief vom 1. Februar 2014 und einem Telefongespräch vom 6. Februar habe ich eine schriftliche Antwort erhalten. Darin finden sich durchaus interessante Aussagen:
Es fanden zahlreiche Gespräche mit der Bundeskanzlei statt, welche unter anderem auch die von Ihnen vermuteten Sicherheitslücken zum Gegenstand hatten.
Immerhin scheint somit klar, dass meine Kritik Hand und Fuss hatte und mindestens mit Bezug auf das publizierte Betriebskonzept berechtigt war.
Es konnten zufriedenstellende Lösungen gefunden werden, welche nun die Verifizierung des Resultats anhand der (Papier-)Stimmzettel ermöglichen. Die Transparenz des in der Stadt Bern verwendeten Systems ist verglichen mit anderen Auszählsystemen vorbildlich.
Es wurde also suggeriert, dass das Betriebskonzept tatsächlich noch verändert/verbessert wurde. Da war ich natürlich gespannt.
Als Beilage erhielt ich auch (wie angefordert) die Genehmigung des Bundes und die Bewilligung des Kantons für das fragliche Elektronische Auszählungsverfahren. In Kombination war das alles aber widersprüchlich. Dazu später mehr.
Alle Dokumente hier:
2014-02-27 Brief von Stadtkanzlei Bern an mich
2013-12-09 Genehmigung des Bundes an Kanton Bern
2013-12-18 Bewilligung des Kantons an Gemeinderat Bern
Artikel nachträglich erfasst am 4.6.2014
Schreibe einen Kommentar