Parlamentarische Überprüfung der Elektronischen Auszählung (E-Counting)
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) stellt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) Mängel bei der Genehmigung technischer Mittel zur elektronischen Auszählung von Stimmen durch den Bundesrat fest. […]
Um die erhöhten Anforderungen an die Abstimmungs- und Wahlfreiheit bei der elektronischen Auszählung von Stimmen und damit die Plausibilisierung der Resultate gewährleisten zu können, fordert die GPK-N den Bundesrat in ihrem heute veröffentlichten Bericht insbesondere auf, für die Verwendung sämtlicher technischer Mittel bei der elektronischen Auszählung ein Betriebskonzept einzufordern, die Genehmigung dieser zu befristen und periodisch zu überprüfen. Zudem sollen die Betriebskonzepte die Erhebung statistisch relevanter Stichproben zur Plausibilisierung der Ergebnisse vorsehen.
Diese Forderung stützt sich auf eine im Januar 2015 bei der PVK in Auftrag gegebene Evaluation zur elektronischen Auszählung von Stimmen, welche heute ebenfalls veröffentlicht wurde. […]
Die Abstimmungs- und Wahlfreiheit ist ein Grundrecht und wird durch die Bundesverfassung gewährleistet. Ein Teilgehalt dieser Garantie stellt die unverfälschte Stimmenauszählung dar, womit die elektronische Auszählung direkt betroffen ist. Die elektronische Auszählung birgt den Nachteil in sich, dass sie eine Angriffsfläche für Manipulationen bietet bzw. dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Prozess der Auszählung weniger gut nachvollziehen können. In diesem Sinn und vor dem Hintergrund der Abstimmungs- und Wahlfreiheit gilt es – im Vergleich zur manuellen Auszählung – erhöhte Anforderungen an den Prozess der elektronischen Auszählung zu stellen. […]
Die Geschäftsprüfungskommission hat heute ihren Bericht sowie die dazugehörige Evaluation der PVK veröffentlicht. Der Bundesrat wird darin ersucht, bis am 8. Dezember 2017 zu den verschiedenen Empfehlungen Stellung zu nehmen.
Auf den ersten Blick werden wesentliche Kritikpunkte erkannt und insbesondere meine Forderung nach statistisch relevanten Stichproben bestätigt. Die Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) hat mit einer technischen Expertise und einem Rechtsgutachten offenbar vertieft geprüft.
Zu den Inhalten der umfangreichen Dokumente werde ich zeitbedingt leider erst später Stellung nehmen können.
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