Plädoyer: „Abstimmungen: Auch Computer irren sich“
[Eintrag nachträglich im Oktober 2017 erstellt]
Die juristische Fachzeitschrift Plädoyer hat einen Artikel verfasst (Von Gjon David).
Volksabstimmung · Seit letztem Jahr zählen bei Abstimmungen in der Stadt Bern zwei Scanner die Stimmzettel. Ein unabhängiger Informatikingenieur stellte bei einer Stichprobe mehrere Fehler fest. Die Stadt Bern hält trotzdem am neuen Zählsystem fest.
Markus Kühni, Informatikingenieur aus Bern, hat wenig Vertrauen in die elektronische Auszählung der Stimmzettel: «Das effektive Erkennen und das Zählen der Stimmen findet innerhalb einer Blackbox statt. Die Bürger müssen darauf vertrauen, dass weder Softwarehersteller oder -lieferanten noch irgendwelche Leute in den Wahlbehörden, noch Dritte – etwa Hacker – das System manipuliert haben.» Im Mai 2013 hatte sich die Regierung der Stadt Bern für den Einsatz der Scanner ausgesprochen, im Dezember gab die Bundeskanzlei grünes Licht.
Der Artikel geht auf die dokumentieren Mängel und Beobachtungen ein. Abschliessend wird meine minimale Hauptforderung dargelegt:
OSZE verlangt manuelle Stichproben
Markus Kühni schlägt bei den Abstimmungen Kontrollschritte vor: «Scannerfehler sind nur das erste entdeckte Problem, es braucht einen integralen Schutz auch gegen andere, künftige Fehlfunktionen und Manipulationen.» Damit meint er eine manuelle Auszählung einer statistisch signifikanten Stichprobe. Je nach erforderlicher Präzision müssten dann einige Tausend zufällig ausgewählte Stimmzettel von Hand ausgezählt werden. «Wenn das Resultat der elektronischen Auszählung innerhalb des Vertrauensintervalls mit der Stichprobe übereinstimmt, hat man immerhin eine gewisse Sicherheit. Treten jedoch Abweichungen auf, müsste gesetzlich zwingend eine volle manuelle Nachzählung durchgeführt werden.»
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) gibt ihm recht. Sie schreibt im Handbuch zur Beobachtung neuer Abstimmungstechnologien: «Da Scanner Opfer von Fehlfunktion undBetrug sein können, ist es wichtig, dass mindestens eine Teilmenge der Stimmzettel nachträglich durch Audits manuell gezählt wird und wenn nötig Nachzählungen durchgeführt werden. Die Audits der Papierzettel sollten zufällig und von einer statistisch relevanten Grösse sein.»
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