Markierung der Stimmcouverts zulässig?

Mein Stimmcouvert mit den im Adressierungsfenster sichtbaren Markierungen

Mein Stimmcouvert mit den im Adressierungsfenster sichtbaren Markierungen

Am 2. März 2010 habe ich die Stadt gefragt, ob es denn zulässig bzw. zweckmässig sei, die Stimmcouverts aussen mit demografischen Daten zu kennzeichnen:

Von: markus.kuehni@…
Gesendet: Dienstag, 2. März 2010 09:51
An: _R Stimmregister, GuB STR
Betreff: Markierung Stimmcouvert

Sehr geehrte Damen und Herren

Seit jeher benutze ich fast ausschliesslich die briefliche Abgabe meiner Abstimmungs- und Wahlzettel. Schon wiederholt hat mich dabei irritiert, dass im Sichtfenster Angaben über mich ersichtlich sind (s. Abbildung):

[Ausschnittvergrösserung]

[Ausschnittvergrösserung]

„69, M“ steht dort. Es braucht nicht viel Spürsinn, um zu erkennen was das bedeutet. Es hat noch weitere Zahlen drauf, deren Bedeutung mir entgehen. Sie sind jedoch bei jeder Abstimmung gleich und scheinen mich eindeutig zu identifizieren.

Meine zentrale Frage an Sie: ist diese Kennzeichnung des Couverts rechtlich zulässig und falls ja, ist diese nicht fahrlässig?

Wozu dient denn diese Markierung? Und ist es im Zeitalter der vollautomatischen Briefzentren nicht gefährlich, solche Markierungen unverschlüsselt anzubringen? Ist das systematische Aussortieren von Couverts auf allen Stationen bis in die Zähllokale ausgeschlossen?

Ich versende das Couvert „blind“ d.h. ich habe keine Ahnung, ob meine Voten am Schluss tatsächlich gezählt werden. Mein einziger Schutz vor Manipulation ist die Anonymität der Sendung und die Unversehrtheit des Umschlags.

Die demografischen Merkmale liessen sich je nach Vorlage sicher sehr gut für eine Manipulation einsetzen: nehmen wir die aktuelle Frage nach dem BVG Umwandlungssatz. Oder das gerade beschlossene Referendum gegen die Kürzung des Jugendarbeitslosengelds. Oder die Abstimmungen zu den geplanten neuen Kernkraftwerke, wo Frauen bekanntlich deutlich öfter „Nein“ sagen. Überall liessen sich demografische Informationen sicherlich hochwirksam „verwerten“.

[…]

Und wozu brauchen Sie die weiteren, mir fest zugeordneten Zahlen?

Besten Dank für Ihre Auskunft und freundliche Grüsse,

Markus Kühni
Fichtenweg 21
3012 Bern

Die Antwort der Stadt:

Von:
Gesendet: Donnerstag, 4. März 2010 22:55
An: markus.kuehni@…
Betreff: WG: Markierung Stimmcouvert

Sehr geehrter Herr Kühni

Ich danke Ihnen für Ihr E-Mail vom 2. März 2010. Gerne nehme ich dazu Stellung. Wie Sie richtig feststellen, handelt es sich bei den Daten auf dem Stimmausweis um Einwohnerkontrolldaten. Diese werden auf dem Stimmausweis aufgedruckt, um statistische Erhebungen zu ermöglichen. Dazu ist zu vermerken, dass eine strikte Trennung der Abstimmungzettel (im separaten Couvert) und des Stimmausweises gewährleistet ist. Bei der Öffnung der Couverts am Abstimmungstag werden als erstes die Ausweise von den Couverts mit den Stimmzetteln getrennt. Eine Zuordnung ist nicht mehr möglich, über das Abstimmungsverhalten können keinerlei Aussagen gemacht werden. Die statistischen Erhebungen beschränken sich auf die Teilnahme der verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Sie sind für die Arbeit der politischen Parteien von grossem Gewicht. Die Erhebungen werden namentlich bei Wahlen getätigt. Sie finden ein Beispiel dafür unter dem folgenden Link:

http://www.bern.ch/leben_in_bern/stadt/statistik/publikationen/kurzberichte/kb_gemeindwahlen_2008.pdf

Für die Vorbereitung der Ausmittlung ist die Zahl 2 (erste Spalte) zwingend. Sie bezeichnet den Stadtteil, in welchem Sie wohnen. Da die Stadt verpflichtet ist, die Resultate nach den 6 Wahlkreisen auszumitteln, muss der Stadtteil im Sichtcouvert vermerkt sein. Anderenfalls ist eine Sortierung vor der Öffnung nicht möglich. Ihr Mail werden wir aber zum Anlass nehmen, die Gestaltung des Drucks der übrigen Ziffern zu überprüfen, zumal auch eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen, der Registerverordnung, bevorsteht.

Keine Bedenken haben wir bezüglich der Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit der Post. Die Post erfüllt einen gesetzlichen Auftrag. Es ist nicht auszuschliessen, dass ganz vereinzelte Abstimmungscouvert einige Tage verspätet bei uns eintreffen. Oftmals wurden diese aber auch zu spät abgeschickt. Unregelmässigkeiten haben wir bislang nie festgestellt. Die Perforierung der Couverts stellt sicher, dass diese nicht geöffnet und wieder verklebt werden können. Wenn Sie Ihr Couvert dennoch lieber nicht der Post übergeben möchten, so ist dies an diese drei Standorten möglich (Details Rückseite Stimmausweis) :

– Erlacherhof, Junkerngasse 47 (durchgehend ab Versand der Couverts bis Samstag vor der Abstimmung, 11 Uhr)

– Bienzgut Bümpliz, Bernstrasse 77 (dito)

– INFO Bern, Predigergasse 6 (während den Öffnungszeiten)

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen und grüsse Sie freundlich

[…]
Stadt Bern
Stadtkanzlei
[…]

Die Markierungen der Stimmcouverts verschwanden beim nächsten oder übernächsten Urnengang.


Artikel nachträglich verfasst am 31.5.2014