Der Bund: „Stimmen-Scanner: Gegner hoffen nun auf Regierungsstatthalter“
Der Bund bringt am 24. Mai 2014 den Artikel „Stimmen-Scanner: Gegner hoffen nun auf Regierungsstatthalter„. Von Samuel Thomi.
Fehler der elektronischen Auszählung liefern Kritikern beste Argumente im juristischen Kampf gegen das E-Counting.
Interessant ist auch die Recherche, die der Journalist bei der OSZE gemacht hat:
OSZE verlangt strengere Kontrolle
Zum E-Counting äusserte sich letztes Jahr auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Im Handbuch zur Wahlbeobachtung von elektronisch- en Wahlverfahren schreibt die OSZE, es brauche in jedem Fall eine «statistisch relevante» Kontrolle der gescannten Stimmzettel.
Er nimmt damit Bezug auf das OSZE „Handbook for the Observation of New Voting Technologies„, welches auf Seite 47 festhält:
Since scanners can be subject to error and fraud, it is important that at least some ballots are subsequently counted manually through audits and, if required, recounts are conducted. Audits of the paper record should be random and of a statistically relevant scale. The EOM should also find out the overall margin of error of the scanning devices, and whether there is any provision for automatic recounts in case the margin between two electoral contestants is within this margin of error.
Die Stadt hat lediglich rund 50 Zettel von 50’000 ausgezählt. Ausserdem handelt es sich (pro Zählkreis) um jeweils ca. 10 aufeinanderfolgende Zettel. Die Stichprobe ist also entgegen der Empfehlungen der OSZE weder zufällig noch statistisch aussagekräftig.
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